Home > Fragen & Antworten

Fragen & Antworten

Fahrschule David Freidig

Aarestrasse 57, CH-3661 Uetendorf

Mobil: (+41) 079 656 27 40

E-Mail: info@fahrschule-freidig.ch

  • Fahrzeug: Honda CRV
  • Anhänger: Sachentransportanhänger, Pferdanhänger
  • Roller
  • Motorrad

Unter Menüpunkt Tarife sind alle Kurskosten aufgeführt.

Der Lernfahrausweis gestattet dir, Lernfahrten mit dem Fahrzeug der entsprechenden Kategorie auf öffentlichen Strassen mit einer Begleitperson durchzuführen.

Es muss ein Gesuchsformular (Kanton Bern, Kanton Freiburg)   ausgefüllt werden. Für Bern

Der Lernfahrausweis wird nach bestandener Theorieprüfung erteilt.
Der Lernfahrausweis kann nicht verlängert werden, es kann jedoch ein Neuer bestellt werden.

Bei Lernfahrten auf Motorwagen der Kategorie B muss die Begleitperson das 23. Altersjahr vollendet haben und mindestens drei Jahren den Schweizerischen Führerausweis der Kategorie B besitzen.

Auf Lernfahrten muss auf der Rückseite an gut sichtbarer Stelle ein „L“ angebracht werden.

Nach Ablauf der Gültigkeit des Lernfahrausweises 24 Monaten Kategorie B, 16 Monate alle Motorradkategorien, sofern diese nicht bereits mit einer anderen Kategorie gemacht wurden.

Der Nothilfekurs ist für die Theorieprüfung obligatorisch dieser muss bei der Anmeldung beigelegt werden.

Du musst den Lernfahrausweis anfordern, danach erhälst du die Einladung zur Theorieprüfung. sofern du nicht schon im Besitz des Führerausweises Kategorie B ( Auto ) bist.
Nach erhalt des Lernfahrausweises musst du innerhalb von 4 Monaten 8 Stunden Grundkurs absolvieren, MK 1 und MK 2 wenn du den Kurs absolviert hast verlängert sich der Lernfahrausweis um 12 Monate auf 16. zwischen theoretischer und praktischer Prüfung musst du den Verkehrskundekurs absolvieren, 8 Stunden Besitzer der Kategorie B, können diese Kategorie nach absolviertem Motorradgrundkurs ohne Praktische Prüfung im Führerausweis eintragen lassen.

Nach intensiver Fahrausbildung.